Freiwillige Feuerwehr Maria Enzersdorf informiert:
Waldbrandverordnung mit 24. April 2018 in Kraft:
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
· Im Bereich des Waldes und seinem unmittelbaren Gefährdungsbereich ist das Entzünden von Feuer verboten.
· Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
· Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
· Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.
· Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Grasflächen mit hochwachsenden Gräsern ist verboten.
Diese Verbote treten nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gelten bis 31. Oktober 2018. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Die Freiwillige Feuerwehr Maria Enzersdorf bittet, im Sinne der allgemeinen Sicherheit, eindringlich um Verständnis und Einhaltung dieser Verordnung.
Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionellen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.
Foto: Symbolbild