Ab 1. Februar 2014 können Lastschrifteinzüge und Zahlungen nur mehr mittels Angabe von IBAN und BIC durchgeführt werden. Man sollte sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten und testen, ob man alle Kontoverbindungen von zum Beispiel Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern oder aber auch vom Finanzamt erfolgreich umgestellt hat.
Paul Heissenberger