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AutorenbildMarkus Waldner

Problem Sat-Anlage

Immer mehr Beschwerden gibt es von Seiten der Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern über die willkürliche Anbringung von Sat-Schüsseln an den Außenwänden. Diese aber sind allgemeiner Teil der Liegenschaften und es bedarf daher der Zustimmung von zumindest 51% der Eigentümer.

Sollten diese nicht erreicht werden, kann ein Antrag an das jeweilige Bezirksgericht gestellt werden.

Anders sieht es bei einer Anbringung einer Gemeinschaftsanlage aus, in diesem Fall sind die Miteigentümer verpflichtet, wenn es um eine Erweiterung einer Gemeinschaftsanlage geht, zuzustimmen, allerdings müssen die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sein.

Hand auf`s Herz: Sat-Schüsseln an Hauswänden sind keine Augenweide, vor allem, wenn es um Mehrfamilienhäuser geht und jeder Eigentümer sein eigenes Sat-Schüssel-Süppchen kocht!

Hilde Obmann

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