Energiesparen im Haushalt
- Markus Waldner
- 20. Apr. 2015
- 2 Min. Lesezeit
Unter diesem Titel fand am 26.3.2015 im Rahmen der AKTIVEN-Veranstaltungen ein Vortrag statt, der bei den Zuhörern auf reges Interesse stieß. Im Folgenden möchte ich einen kleinen Teilbereich, der für viele unserer MitbürgerInnen auch interessant sein könnte, zusammenfassen.
Wenn es um das Thema „Energiesparen im Haushalt“ geht, rückt natürlich jener Bereich als erstes in den Vordergrund, wo am meisten Energie verbraucht wird – denn dort sind auch die größten Einsparpotentiale zu finden.
(Quelle: Energieberatung Niederösterreich)
Obenstehende Grafik macht deutlich, wo als erstes der Hebel anzusetzen ist: bei der Wärmebereitstellung für Heizung und Warmwasserbereitung.
Als ersten Schritt, um hier den Kostenhebel anzusetzen, empfiehlt sich eine Überprüfung der aktuellen Kosten für die Wärmebereitstellung. Als zweiten Schritt kann ein vergleichsweise günstigerer Energieversorger ausgewählt und mit der Energieversorgung beauftragt werden.
Seit vielen Jahren – aber trotzdem vielen nicht bewußt – wurde die Liberalisierung des Energiemarktes in Österreich umgesetzt; d.h.: jedem Kunden steht es frei, seinen Energielieferanten frei zu wählen und zu wechseln.
Hier lohnt es sich, die speziell zu diesem Zweck eingerichtete Webseite der E-Control mit den aktuellen Verbrauchsdaten zu befüllen und aktuelle Angebote bzw. Preise der Energielieferanten zu vergleichen: http://www.e-control.at/haushalts-tarifkalkulator. Als kleiner – aber wichtiger – Hinweis sei hier angeführt, dass auch das „Kleingedruckte“ der jeweiligen Angebote bzw. Tarifkalkulation gelesen werden sollte, um den tatsächlich günstigsten, den jeweils individuellen Bedürfnissen entsprechenden, Anbieter auszuwählen!
Als ein dritter Schritt kann eine thermische Sanierung des Gebäudes, die die tatsächlich konsumierte Energiemenge für die Wärmebereitstellung senkt, in Erwägung gezogen werden: das allerdings bedarf einer sehr individuellen Erhebung und kann in diesem Rahmen nicht im Allgemeinen behandelt werden.
Als ein wichtiges und aktuelles Thema, das auch uns End-Konsumenten trifft, ist das mit Beginn des Jahres 2015 in Kraft getretene „Energieeffizienz-Gesetz“, das in erster Linie scheinbar nur „große Unternehmen“ trifft: Jedoch wurden in diesem Gesetz alle Energielieferanten (also auch alle jene, die auf der oben angeführten Webseite der E-Control gelistet werden) dazu verpflichtet, ihren Energieabsatz um 0,6% pro Jahr zu vermindern – und ein guter Teil davon soll nachgewiesenermaßen in Privathaushalten erfolgen. Damit hat hier wieder jeder End-Konsument von Energie, jeder Haushalt, die Möglichkeit, den Kostenhebel anzusetzen: durch die gesetzliche Einsparverpflichtung der Energielieferanten – und entsprechende Pönalezahlung bei Nichterfüllung – kann jede energiesparende Maßnahme im Haushalt, die den Energiebezug des Haushalts senkt, und damit der Erfüllung der gesetzlich geforderten Energiebedarfsminimierung entspricht – dem Energieversorger als „Bonus“ verkauft werden. Dies sollte entsprechende Vergünstigungen oder Preisminderungen für den Konsumenten durch den Energieversorger zur Folge haben. Denn in diesem Fall kann sich der Energieversorger die Verbrauchsminderung zu seinen Gunsten, als Anteil der zu erreichenden 0,6% Energieeinsparung, anrechnen lassen kann!
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: leitner@dieenergieberaterin.at / 0699 11983943
Julia Leitner