Der Gemeinderat wird von den Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt und ist für alle politischen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig.
Der Gemeinderat in Maria Enzersdorf umfasst 33 Mandatare, die Anzahl der Mitglieder ist von der Einwohnerzahl abhängig.
Der Bürgermeister sowie die Vizebürgermeister werden von den Mitgliedern des Gemeinderates gewählt.
Er ist Baubehörde erster Instanz, Einsprüche bei Bauverhandlungen jedoch müssen im Gemeindevorstand (unter Vorsitz des Vizebürgermeisters) bzw. in weiterer Folge im Gemeinderat behandelt werden.
Mitglieder des Gemeindevorstandes sind die geschäftsführenden Gemeinderäte (gfGR). Diese werden ebenfalls aus den Reihen der Gemeinderäte gewählt, ausschlaggebend für die Anzahl der gf. Gemeinderäte pro Fraktion ist das Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl. Jeder Gemeindevorstand ist gleichzeitig auch Obmann eines Ausschusses.
Ausschüsse in Ma. Enzersdorf: Kultur-, Bau-, Jugend/Familie/Sport/Sozial-, Wirtschafts-, Sicherheits-, Finanz-, Prüfungs-, Umwelt-, Infrastruktur- und Verkehrsausschuss.
In den Ausschüssen werden anstehende Themenbereiche ausführlich besprochen, vorbereitet, bearbeitet, diskutiert –manchmal äußerst lebhaft. Entscheidungen erfolgen stets nach dem Mehrheitsprinzip. Die erarbeiteten Empfehlungen bzw. Vorschläge gehen an den Gemeindevorstand (wo manche Beschlüsse bereits gefällt werden können) und in vielen Fällen zur Diskussion und Abstimmung in den Gemeinderat.
Immer wieder rufen rasche Beschlüsse im Gemeinderat bei Zuhörern Verwunderung hervor. Das jedoch ist auf die intensive Vorarbeit in den Ausschüssen zurückzuführen, denn bei der Anzahl an Themen wäre es unmöglich, Entscheidungen von Grund auf erst in der Gemeinderatssitzung herbeizuführen, wobei jedem Gemeinderat das Recht zusteht, zu den jeweiligen Themen Stellung zu nehmen oder einen Zusatz- oder Änderungsantrag zu stellen, bevor es zu einer Abstimmung kommt.
Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, jeder Bürger darf zuhören, hat aber kein Stimm- oder Mitspracherecht.
Im nicht öffentlichen Teil geht es meist um personenbezogene Angelegenheiten, über die auch die Mandatare zu Stillschweigen verpflichtet sind.
Der Volks- und Mittelschulausschuss sind autonom und unterliegen nicht dem Gemeinderat.
Alle Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche, sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Organe der Gemeinde sind in der niederösterreichischen Gemeindeordnung geregelt.
Hilde Obmann