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Der Bürgermeister/ Vizebürgermeister:in
wird aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.
Eine Direktwahl der Bürgermeister:in oder der Vizebürgermeister:innen ist in
Niederösterreich nicht möglich!


Gemeindevorstand
Der Gemeinderat wählt für die Dauer seiner Funktionsperiode aus seiner Mitte die
geschäftsführenden Gemeinderäte und aus der Mitte
der geschäftsführenden Gemeinderäte den oder die Vizebürgermeister
Unser Gemeindevorstand besteht aus den beiden Vizebürgermeister:innen und den
geschäftsführenden Gemeinderät:innen
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand tagt
mindestens einmal in zwei Monaten.


Der Gemeinderat
wird von den Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt, er ist die Volksvertretung in der
Gemeinde.
Der Gemeinderat tagt mindestens 4-mal im Jahr.
Der Bürgermeister setzt nach Anhören des Gemeindevorstandes die Tagesordnung für die
Gemeinderatssitzungen fest.
Der Bürgermeister hat auch Tagesordnungspunkte für die Gemeinderatssitzung aufzunehmen,
wenn diese von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderats beantragt werden.
Ein Dringlichkeitsantrag kann von jedem Mitglied des Gemeinderats gestellt werden. Dies
bedeutet, dass ein Antrag ohne fachliche Prüfung und vorheriger Beratung im zuständigen
Ausschuss als Tagesordnungspunkt im Gemeinderat zur Abstimmung gelangt. Der
Gemeinderat muss zustimmen, dass der Antrag so dringend ist, dass er ohne vorherige
Beratung und Prüfung durch den zuständigen Ausschuss im Gemeinderat zur Abstimmung
kommen soll. Dies bedeutet auch, dass solche Anträge eine hohe Zustimmungshürde haben,
weil den Gemeinderäten die vorherige Beratung im zuständigen Ausschuss und die fachliche
Prüfung fehlen.


Gemeinderatsausschüsse
haben jene Angelegenheiten, für die sie gebildet wurden, vorzubereiten, darüber zu beraten
und Anträge daraus beim Gemeindevorstand einzubringen.
Der/die Vorsitzende des Ausschusses oder deren Vertretung berufen die Sitzungen nach
Bedarf ein. Den Ausschüssen können Fachleute zur Beratung und Prüfung beigezogen
werden.


Der Prüfungsausschuss
hat die Aufgabe die Finanzgebarung der Gemeinde zu prüfen und zu überwachen. Dazu
gehören die Haushaltsführung, die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
die Prüfung von Rechnungsabschlüssen und die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Der
Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig dem Gemeinderat und gibt Empfehlungen zur
Verbesserung der Finanzgebarung. Der Prüfungsausschuss muss mindestens zweimal im Jahr
tagen.

Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Gemeindepolitiker:innen ist der monatliche Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates. Ab 1. Jänner 2020 beträgt dieser Ausgangsbetrag monatlich € 9.091,64.
(Quelle: ris.bka.gv.at)


Die Bezüge für die Bürgermeister berechnen sich gestaffelt je nach Einwohnerzahl (zwischen 30 % für Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern zwischen 85 % für Gemeinden über 20.000).


Am Bürgermeistergehalt orientieren sich die weiteren Bezüge, vom Vizebürgermeister bis zum Gemeinderat. Deren prozentuelle Höhe muss vom Gemeinderat festgelegt werden, da sie gesetzlich einen "Spielraum" lassen. Gesetzlich definiert sind nur Obergrenzen.


Ein Vizebürgermeister darf etwa maximal 50 % vom Bürgermeisterbezug bekommen. Ein Gemeinderat kann eine Entschädigung von mindestens 3 % bis maximal 7,5 % vom Bürgermeisterbezug bekommen oder alternativ ein Sitzungsgeld von maximal 20 % des Bürgermeisterbezuges.

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