Im März wurden auf Anordnung der Marktgemeinde Maria Enzersdorf in den Mehrfamilienhäusern der Südstadt in den Kellergängen für die Eigentümer völlig überraschend, unangemeldet, ohne Bekanntgabe der Kosten für diese Aktion und ohne vorher Nachschau zu halten, ob Rattenbefall überhaupt vorhanden ist, Rattenköder ausgelegt. Wie von Geisterhand kamen die Rattenbekämpfer in die Kellergänge der Mehrfamilienhäuser, die durch Gegensprechanlagen gegen „ungewollten Besuch“ gesichert sind. Plötzlich standen die Rattenköder in den Kellergängen.
Der Gemeinderat unserer Marktgemeinde hat die „Verordnung über die planmäßige Vertilgung von Ratten“ im September 2011 zwar beschlossen und öffentlich kundgemacht, aber die Durchführung dieser Maßnahmen den Eigentümern, zumindest in der Südstadt, nicht bekanntgegeben bzw. auch die Durchführungsbestätigung von diesen nicht eingeholt. Nicht nur, dass laut § 33 NÖ GO keine zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände bestehen, sind die Rattenköder von den Eigentümern selbst nach nur 8 Tagen wieder zu entfernen, und zwar im Wertstoffsammelzentrum (Sondermüll). Die Kosten dieser Aktion sind laut Verordnung ebenfalls von den Eigentümern zu tragen.
Darf die Marktgemeinde wirklich, ohne weiteres im Namen der Eigentümer „freihändig“ eine Firma beauftragen, die flächendeckend ganz Maria Enzersdorf mit Rattenködern beglückt? Nach diesem Muster könnten auch andere Verordnungen genauso gehandhabt werden, wie zum Beispiel: Die Marktgemeinde hat vor Jahren eine Verordnung über die Maulkorbpflicht erlassen. Demnächst wird sie wahrscheinlich eine Firma beauftragen, die allen Hundebesitzern vorschreibt, dass sie nur einen bestimmten Maulkorb der von ihr beauftragten Firma verwenden dürfen und daher auch kaufen müssen.
Anneliese Mlynek