Wie uns Mitbürgerinnen und Mitbürger in unseren Sprechstunden mitgeteilt haben, gibt die neue Gehsteig-Markierung auf der Hauptstraße/Eingang Rathauspark Rätsel auf (siehe Bild). Darf man hier nicht weitergehen? Muss man in den Park abbiegen? Oder ist gar Mann mit Kind ab hier nicht mehr erwünscht?
Kein Grund zur Sorge: Tatsache ist, dass im Zuge der Sanierung der Hauptstraße auf dem Stück zwischen Grenzgasse und Eingang zum Rathauspark ein „Geh- und Radweg“ eingerichtet und entsprechend markiert wurde. Ein Geh- und Radweg im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist im §2 Abs. 1 Z 11a StVO als Begriffsbestimmung präzisiert, nämlich, als ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solch gekennzeichneter Weg. Anders ausgedrückt: Radfahrer dürfen hier „legal“ auf dem Gehsteig fahren.
Ab dem Eingang zum Rathauspark ist dies nicht mehr möglich, weil der Gehsteig an der Mauer zum Park entlang zu schmal dafür wäre. Ab dem Schild „Ende des Geh- und Radwegs“ müssen Radfahrer wieder die Straße benützen. Der Gehsteig ist ab hier wieder ausschließlich den Fußgängern vorbehalten.
Die Markierung und Beschilderung drückt dies formal völlig korrekt aus, bleibt aber für den Bürger, der die Straßenverkehrsordnung nicht auf dem Nachtkasterl liegen hat, doch einigermaßen verwirrend. Wir werden mit den Experten der Gemeinde beraten, ob eine verständlichere Markierung möglich ist.
Fritz Otti