Nach intensiven Verhandlungen wurde eine neue Regelung zur Haftung für Baumschäden beschlossen, um die Verantwortung für Baumhalter zu erleichtern. Die Novelle des ABGB tritt Anfang Mai in Kraft. Experten aus verschiedenen Bereichen haben sich in den letzten Jahren ausführlich mit der Baumhaftung befasst und ein Problem erkannt: Die rechtliche Situation der Baumhalter führt oft dazu, dass Bäume aus Angst vor Haftung und Kosten unnötig gefällt oder stark beschnitten werden. Das Ziel ist es, diese Ängste zu mindern.
Die Lösung dauerte länger, aber nach gründlicher Abwägung der Vorschläge liegt nun eine Regelung vor, die breite Zustimmung findet. Die Abschaffung der Beweislastumkehr ist ein zentraler Bestandteil. Bisher musste der Baumhalter im Schadensfall nachweisen, dass er angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. Jetzt wird diese Last auf den Geschädigten übertragen, wie es im allgemeinen Schadenersatzrecht üblich ist.
Die neue Regelung bezieht sich auf Schäden, die außerhalb von Wäldern durch Bäume entstehen. Sie legt Kriterien fest, nach denen die Sorgfaltspflichten des Baumhalters bestimmt werden, wie etwa der Standort und Zustand des Baumes. Die Zumutbarkeit von Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen spielt ebenfalls eine Rolle, wobei zwischen verschiedenen Gemeinden differenziert wird.
Im Gegensatz zu einigen Vorschlägen wurde keine Einschränkung der Haftung auf grobes Verschulden beschlossen. Es gibt gute Gründe, Baumhaltern ähnliche Privilegien wie Weg- oder Waldbesitzern zuzugestehen, da Bäume wichtige öffentliche Funktionen erfüllen. Obwohl die neue Regelung einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, könnte in Zukunft eine weitergehende Haftungsbeschränkung diskutiert werden.
Neue Regelung zur Haftung für Baumschäden
Verfasser: Markus Waldner
Datum: 08. April 2024